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Parkgebühren: Stadtverwaltung will neues System

Nach sieben Jahren Anpassung nötig / Neue Zoneneinteilung / 90 Minuten kostenlos am Schloss und an der Berneckstraße

Mit einem heiklen kommunalpolitischen Thema werden sich demnächst Ortschaftsräte und Gemeinderat befassen: Den Parkgebühren. Besonders für die Talstadt plant die Stadtverwaltung – in Abstimmung mit dem Handels- und Gewerbeverein (HGV) – größere Veränderungen. Die Ziele: Parksuchverkehr eindämmen und kürzere Parkzeiten in der Hauptstraße.

Schramberg. Außerdem sei es nach bald sieben Jahren an der Zeit, über Gebührenerhöhungen in der Stadt nachzudenken, heißt es in einer Vorlage für die Gremien. Weiter war der Wechsel des Parkappbetreibers zu „Parkster“ ein Grund, die Satzung anzupassen. Schließlich hat die Stadt die neuen Wohnmobilstellplätze in die Satzung aufgenommen.

Die günstigen Gebühren in der Hauptstraße werden bald Geschichte sein, wenn der Gemeinderat den Vorschlägen der Verwaltung folgt. Foto: him

Der Beschlussvorschlag zur „Satzung über die Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührensatzung)“ enthält Punkte, die leicht zu einem Aufschrei führen könnten. Bei näherer Betrachtung stellen sich die Vorschläge als durchaus maßvoll heraus. So könnte man sich darüber aufregen, dass in Parkzone I die Gebühr von 25 Cent je angefangene 15 Minute auf einen glatten Euro steigen soll. Vier Mal so teuer! Stimmt.

Neue Zoneneinteilung

Allerdings sieht die neue Satzung auch vor, dass künftig nur noch die Hauptstraße zur Zone I gehören soll, nicht mehr die Oberndorfer Straße, die Berneckstraße, die Weihergasse oder die Schillerstraße.

Dort in der neuen Zone II sind alle Straßen und kleineren Parkplätze mit Parkscheinautomaten außerhalb der Hauptstraße im gesamten Stadtgebiet zusammengefasst. Die Parkzone III betrifft dann alle „großen“ Parkplätze, also den Schweizer-Parkplatz an der Berneckstraße, den Parkplatz beim Schloss und auf dem Sulgen den Wittumparkplatz.

90 Minuten kostenloses Parken auf den großen Plätzen

Auch in der Parkgebührenzone II wird einerseits die Parkgebühr drastisch erhöht: von 25 Cent auf 50 Cent je angefangene 30 Minuten. Allerdings bleiben die ersten 30 Minuten gebührenfrei, wenn man die „Brötchentaste“ nutzt. Teuer wird es für die Dauerparker – wie in der Hauptstraße. Die sollen die neuen Gebühren im Interesse eines stärkeren Umschlags eher abschrecken.

Auch der Automat am Schweizer-Parkplatz wird umgestellt. Foto: him

Monatsticket für Dauerparker

In der Gebührenzone III, also den größeren Parkplätzen am Schloss und an der Berneckstraße, werden die Gebühren ebenfalls erst nach 90 Minuten erhoben. Dann allerdings werden 50 Cent je 30 Minuten fällig. Der Tageshöchstsatz beträgt zehn Euro. Hier ist das Ziel, den Einkauf in der Stadt oder den Arztbesuch günstig zu ermöglichen. Dauerparker haben laut Verwaltungsvorschlag die Möglichkeit, für 15 Euro ein Monatsticket zu lösen.

Die an sich unlogische Teilung des Schweizer-Parkplatzes in gebührenfrei und gebührenpflichtig soll enden. 90 Minuten bleiben für alle gebührenfrei. Foto: him

Wichtig auch: Die „Brötchentaste“ also das kostenlose Parken in den ersten 15 Minuten, bleibt auch in der Hauptstraße erhalten. In Zone II gilt sie für die ersten 30 Minuten. In Zone III entfällt die Brötchentaste, da man hier eh 90 Minuten kostenlos parken darf.

Wünsche des HGV übernommen

Fachbereichsleiter Matthias Rehfuß weist in seiner Vorlage darauf hin, dass „die Gebühren seit nunmehr mindestens sieben Jahren unverändert“ seien. Sie hätten in ihrer Gestaltung „wesentlich zum Park-Such-Verkehr in der Innenstadt“ beigetragen. Der HGV habe bei der Bürgerbeteiligung zum Parkraumkonzept „mitgeteilt, dass ein stärkerer Umschlag der Parkplätze in der Innenstadt also der Hauptstraße gewünscht“ sei.

Auch für eine Erhöhung der Gebühren in der Innenstadt sei der HGV offen. Das kostenlose Parken für 90 Minuten und das Einbeziehen der „Brötchentaste“ in den normalen Parkschein waren Wünsche des HGV.

Außerdem kam der Vorschlag aus Waldmössingen, die Parkgebühren im Bereich Weiherwasen so anzupassen, dass wie überall sonst im Stadtgebiet in kleineren Zeiteinheiten abgerechnet wird.

Last but not least enthält die neue Parkgebührenordnung eine Parkgebühr von 15 Euro je Nacht auf den neuen städtischen Wohnmobilplätzen.

Kommt hier doch noch ein Parkscheinautomat hin oder reicht ein QR-Code für die Parkster-App? OBin Eisenlohr neben einem Mülleimerprovisorium bei der Vorstellung des neuen Wohnmobilstellplatzes an der H.A.U.. Foto: him




Martin Himmelheber (him)

... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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